Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — „Ordnetta" (ordnetta.de)
Stand: 9. Juli 2026 · Version 1.0
1. Geltungsbereich; Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Ordnetta" (Software-as-a-Service, im Folgenden der „Dienst") zwischen Volker Wasmuth, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Ordnetta", Kölner Straße 89, 50859 Köln (der „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen). Mit der Registrierung bzw. der ersten Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. eine Pilot- oder Einrichtungsvereinbarung) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Zugang
(1) Der Vertrag kommt durch (a) Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform oder (b) Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter und erste Anmeldung des Kunden unter Bestätigung dieser AGB zustande.
(2) Zugänge (Benutzerkonten) werden vom Anbieter für den Kunden und dessen benannte Mitarbeitende eingerichtet. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen seines Betriebs den Dienst nutzen, und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
3. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt den Dienst in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter https://ordnetta.de/preise und dem gebuchten Paket.
(2) Entwurfsprinzip. Wesentliche Funktionen des Dienstes erzeugen mit Hilfe künstlicher Intelligenz Entwürfe (z. B. Antwortentwürfe, Zusammenfassungen, Texte für Gutachten-Abschnitte, Terminvorschläge, Fristenerkennung). Vertraglich geschuldet ist die Erstellung von Entwürfen und Arbeitshilfen, nicht ein fachlich, rechtlich oder inhaltlich richtiges Endergebnis. Die Prüfung, Korrektur und Freigabe jedes Entwurfs vor seiner Verwendung obliegt allein dem Kunden (Ziff. 6 Abs. 2).
(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Insbesondere ersetzt der Dienst keine eigene Fristenkontrolle des Kunden nach berufsrechtlichen Maßstäben.
(4) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertragswesentliche Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Funktionen, die als „Beta", „Pilot" oder „Vorschau" gekennzeichnet sind, werden ohne Gewähr für Verfügbarkeit und Funktionsumfang bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
4. Verfügbarkeit; Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch — soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level vereinbart ist — keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Zeiten geplanter Wartung, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle von Unterauftragnehmern, Netzstörungen, höhere Gewalt) sowie Beeinträchtigungen einzelner KI-Funktionen durch Drittanbieter gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu spürbaren Unterbrechungen führen, vorab angekündigt.
5. Vergütung; Preisänderungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, im Übrigen die Preisliste unter https://ordnetta.de/preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung) sind mit Leistungserbringung fällig.
(3) Der Anbieter kann die laufenden Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anpassen. Beträgt die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten mehr als 10 %, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Forderungen sperren; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
6. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm oder seinen Mitarbeitenden hochgeladenen oder eingegebenen Inhalte (Dokumente, Fotos, Diktate, E-Mails, Kundendaten) nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und dass er zur Verarbeitung dieser Inhalte im Dienst berechtigt ist — insbesondere datenschutzrechtlich gegenüber seinen eigenen Kunden und Beschäftigten (siehe auch Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziff. 10).
(2) Freigabepflicht. Der Kunde prüft jeden durch den Dienst erzeugten Entwurf auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung, bevor er ihn verwendet, versendet oder in eigene Werkstücke (z. B. Gutachten) übernimmt. Erkennbar als „[Angabe fehlt]" oder ähnlich gekennzeichnete Lücken hat der Kunde selbst zu schließen.
(3) Der Kunde hält die bei ihm verbleibenden Originale und Primärdaten (z. B. Briefe, Belege) in zumutbarem Umfang vor und exportiert bzw. sichert ihm wichtige Daten in regelmäßigen Abständen über die vorgesehenen Funktionen, soweit der Anbieter keine weitergehende Sicherung zugesagt hat.
(4) Eine Nutzung des Dienstes zur Erbringung eigener Software- oder KI-Dienstleistungen gegenüber Dritten (Weitervermietung, Service-Büro) bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
7. Nutzungsrechte; Arbeitsergebnisse
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) An den mit dem Dienst erzeugten Entwürfen und Arbeitsergebnissen stehen dem Kunden alle Nutzungsrechte zu, soweit an ihnen Rechte bestehen. Der Anbieter erhebt an den Inhalten des Kunden keine eigenen Rechte über das für den Betrieb des Dienstes erforderliche Maß hinaus.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger Kennzeichnungs-, Transparenz- oder Berufspflichten bei der Verwendung KI-gestützter Entwürfe (z. B. gegenüber Gerichten, Auftraggebern oder Kammern) selbst verantwortlich.
8. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 1.000 €.
(4) Inhalte von Entwürfen. Da vertraglich Entwürfe geschuldet sind (Ziff. 3 Abs. 2) und deren Prüfung und Freigabe dem Kunden obliegt (Ziff. 6 Abs. 2), haftet der Anbieter nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde einen Entwurf ungeprüft oder trotz erkennbarer Unrichtigkeit verwendet hat.
(5) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Kunden nach Ziff. 6 Abs. 3 obliegender Sicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(7) Ansprüche des Kunden nach diesem Abschnitt verjähren — außer in den Fällen des Abs. 1 — in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
9. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (beim Kunden insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, Dokumente, Vorgänge) vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und schützen sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, mindestens jedoch mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(2) Der Anbieter verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle und gibt sie nur an die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragnehmer (Anlage zum AVV) weiter. Der eingesetzte KI-Anbieter Anthropic verwendet über die API übermittelte Inhalte nach seinen Vertragsbedingungen standardmäßig ebenfalls nicht zum Training seiner Modelle.
(3) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für die Dauer von fünf Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10. Datenschutz; Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters (https://ordnetta.de/avv) ab; er ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung beim Besuch der Website und zur Nutzung des Dienstes enthält die Datenschutzerklärung (https://ordnetta.de/datenschutz).
11. Laufzeit; Kündigung; Folgen der Beendigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar, soweit kein anderes Laufzeitmodell vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wiederholt gegen Ziff. 6 Abs. 1 verstößt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export in einem gängigen Format bereit und löscht sie anschließend nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12. Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist oder sie aufgrund gesetzlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder beim nächsten Login angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist oder nutzt er den Dienst nach dem Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Ändert der Anbieter Hauptleistungspflichten oder das Preisgefüge zum Nachteil des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
13. Aufrechnung; Zurückbehaltung; Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
14. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden mit Firma und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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